1. Pflegeleistungen innerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)

Wenn Sie in Deutschland pflegebedürftig sind und sich innerhalb der EU oder des EWR aufhalten, gibt es bestimmte Regelungen zur Pflegeversicherung, die die Möglichkeit bieten, Pflegeleistungen auch im Ausland zu erhalten.

  • Gesetzliche Pflegeversicherung: Wenn Sie in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind und in ein EU- oder EWR-Land umziehen oder sich dort aufhalten, können Sie weiterhin Pflegeleistungen aus der deutschen Pflegeversicherung erhalten.
  • Pflegegrad und Leistungen: Ihr Pflegegrad wird auch im Ausland anerkannt. Allerdings können sich die Leistungen und deren Höhe je nach Land unterscheiden. Zum Beispiel kann es Unterschiede in der Höhe der Pflegegeldzahlungen oder in den spezifischen Pflegeangeboten geben.
  • Voraussetzungen: Um Pflege im Ausland zu erhalten, müssen Sie die Pflegekasse vorab informieren und möglicherweise eine Genehmigung für die Pflege im Ausland einholen. Zudem muss die Pflege den Standards und der Qualität entsprechen, die in Deutschland gelten.
  • Pflegegeld und Sachleistungen: Sie können Pflegegeld erhalten, das für die Pflege durch Angehörige im Ausland verwendet werden kann. Die Pflegekasse kann auch Sachleistungen wie Hilfsmittel übernehmen, wenn diese notwendig sind.
  • Ambulante Pflege: In vielen EU-Ländern können Sie ambulante Pflege in Anspruch nehmen, wenn diese durch einen anerkannten Dienstleister erfolgt.

2. Pflegeleistungen in Nicht-EU-Ländern

Die Pflegeversicherung deckt in der Regel keine Pflegeleistungen in Ländern außerhalb der EU und des EWR ab. Das bedeutet, wenn Sie in ein Nicht-EU-Land ziehen, erhalten Sie in der Regel keine finanziellen Leistungen aus der deutschen Pflegeversicherung.

Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn Sie bestimmte individuelle Vereinbarungen mit der Pflegekasse treffen. Beispielsweise könnten im Einzelfall Pflegegeldzahlungen fortgesetzt werden, wenn Sie weiterhin im Ausland gepflegt werden, etwa von einem Angehörigen.

3. Pflege durch Angehörige im Ausland

Wenn Sie sich entscheiden, im Ausland von Angehörigen gepflegt zu werden, können Sie in vielen Fällen weiterhin Pflegegeld von der deutschen Pflegeversicherung erhalten. Voraussetzung ist, dass Sie den Pflegegrad weiterhin nachweisen und die Pflegekasse informiert wird. Das Pflegegeld kann dann für die Pflege durch Angehörige im Ausland verwendet werden.

4. Stationäre Pflege im Ausland

Falls Sie eine stationäre Pflegeeinrichtung im Ausland benötigen, wird die Übernahme der Kosten durch die deutsche Pflegeversicherung schwieriger. In vielen Fällen übernimmt die Pflegekasse die Kosten nur, wenn die Pflegeeinrichtung bestimmte Qualitätsstandards erfüllt und im Vorfeld genehmigt wurde.

5. Hilfsmittel und weitere Unterstützung

Die Pflegekasse übernimmt in bestimmten Fällen auch die Kosten für Hilfsmittel wie Rollstühle, Pflegebetten oder spezielle Pflegeprodukte, wenn diese für die Pflege im Ausland erforderlich sind. Auch hier müssen Sie mit der Pflegekasse klären, ob die Hilfsmittel im Ausland übernommen werden.

Fazit

  • Innerhalb der EU/EWR: Ja, Pflegeleistungen können in vielen Fällen auch im Ausland erhalten werden, insbesondere wenn es sich um ambulante Pflege oder Pflegegeld handelt.
  • In Nicht-EU-Ländern: Die Pflegeversicherung übernimmt in der Regel keine Leistungen, außer es bestehen besondere Vereinbarungen.
  • Pflegegeld: Dieses kann auch für die Pflege durch Angehörige im Ausland genutzt werden, solange die Pflegebedürftigkeit weiterhin besteht und die Pflegekasse informiert ist.

Es ist empfehlenswert, sich vorab bei der Pflegekasse zu informieren, um alle notwendigen Schritte zu klären und sicherzustellen, dass Ihre Pflegebedürftigkeit auch im Ausland anerkannt wird und die entsprechenden Leistungen übernommen werden